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30. Okt 2025

Vermieter brauchen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Vermieter brauchen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Wer Immobilien vermietet, trägt Verantwortung - und die kann teuer werden. Passiert ein Unfall oder entsteht ein Schaden durch mangelhafte Instandhaltung, können schnell hohe Forderungen auf Schadenersatz auf Vermieter zukommen. Die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer schützt zuverlässig vor den finanziellen Folgen.

Wer Immobilien vermietet, trägt Verantwortung – und die kann teuer werden. Passiert ein Unfall oder entsteht ein Schaden durch mangelhafte Instandhaltung, können schnell hohe Schadenersatzforderungen auf Vermieter zukommen. Die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer schützt zuverlässig vor den finanziellen Folgen.

Die „normale“ private Haftpflichtversicherung deckt Schäden aufgrund der Haftung als Gebäudeeigentümer nur ab, wenn das Haus nicht mehr als zwei Wohnungen hat und der Vermieter selbst eine davon bewohnt. Für alle anderen Vermieter ist eine spezielle Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht unverzichtbar. Sie greift immer dann, wenn Eigentümer für Schäden verantwortlich gemacht werden, die durch Mängel an der Mietimmobilie oder Gefahrenquellen auf dem Grundstück entstehen – und das kann schneller passieren, als man denkt: Ein Sturm reißt einen Dachziegel los, der die Photovoltaikanlage des Nachbarn beschädigt. Ein Passant rutscht auf der vereisten Zugangstreppe aus. Oder ein übergelaufener Regenabfluss setzt die Wohnung eines Mieters unter Wasser und zerstört Möbel und Elektronik.

Die Versicherung prüft Ansprüche gegen den Hauseigentümer, zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab, falls nötig auch vor Gericht. So sind Vermieter selbst bei hohen Schäden auf der sicheren Seite. Empfohlen wird eine Versicherungssumme von mindestens fünf Millionen Euro. Reparaturarbeiten und kleinere Bau- oder Sanierungsmaßnahmen sollten automatisch mitversichert sein. Sinnvoll ist außerdem Schutz vor Spätfolgen durch Witterung – etwa, wenn Feuchtigkeit in der Fassade Risse entstehen lässt oder Putzstücke auf geparkte Fahrzeuge fallen. Praktischer Tipp: Wird die Haftpflicht im Mietvertrag als Nebenkostenposition aufgeführt, lassen sich die Beiträge auf Mieter umlegen, während Vermieter weiterhin zuverlässig gegen Schadenersatzforderungen abgesichert sind.

(Quelle: Promakler Media (FT) / Kategorie: Versicherung / Bild: OleksandrPidvalnyi@pixabay)

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